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   BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21   

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https://dejure.org/2022,12727
BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21 (https://dejure.org/2022,12727)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2022 - 8 AZR 191/21 (https://dejure.org/2022,12727)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 (https://dejure.org/2022,12727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    - Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Nichteinschaltung des Integrationsamts vor einer Kündigung als Benachteiligung des schwerbehinderten Menschen; Zeitpunkt des Eingreifens des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen; Offenkundigkeit einer Schwerbehinderung; Kenntnis des Arbeitgebers über ...

  • rewis.io

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Schwerbehinderung - Integrationsamt

  • datenbank.nwb.de

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    (Keine) Entschädigung wegen behinderungsbedingter Benachteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung eines Schwerbehinderten - ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts - als Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung und Kündigung ohne vorherige Zustimmung ...

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung, Entschädigung nach dem AGG, Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entschädigung?

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach dem AGG bei Kündigung eines Schwerbehinderten ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigungszahlung bei Kündigung von Schwerbehinderten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer wird nach Schlaganfall gekündigt und bekommt keine Entschädigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung Schwerbehinderter ohne Zustimmung Integrationsamts lässt Diskriminierung vermuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung = Diskriminierung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ohne Zustimmung des Integrationsamtes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Darlegungspflicht für eine Entschädigung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Kein Anspruch auf Entschädigung nach AGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG; Kündigung; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; vorherige Zustimmung des Integrationsamts

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ; Kündigung; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; vorherige Zustimmung des Integrationsamts

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3376
  • MDR 2023, 46
  • NZA 2022, 1461
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 22) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29, BAGE 172, 78; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Der Kläger hat auch Tatsachen benannt, die das Gericht dabei heranziehen soll und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags: vgl. etwa BAG 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 - Rn. 16; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 16) .

    Für eine offenkundige Schwerbehinderung muss dabei nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung in einem Feststellungsverfahren auf wenigstens 50 festgesetzt würde (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 42) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29, BAGE 172, 78; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung für die Benachteiligung (für Bewerber/innen: vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 33, BAGE 173, 288; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24).

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 173, 288) .

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung für die Benachteiligung (für Bewerber/innen: vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 33, BAGE 173, 288; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24).

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Der Status als schwerbehinderter Mensch beginnt grundsätzlich im Zeitpunkt der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (BVerwG 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 - Rn. 20 mwN, BVerwGE 143, 325) .

    Das ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung "offensichtlich" bzw. "offenkundig" ist (vgl. BVerwG 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 - Rn. 25, BVerwGE 143, 325; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 25; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 17, BAGE 125, 345; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - Rn. 30 ff.) .

  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 18; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 173, 288) .

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Unter Entlassungsbedingungen iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG fallen Kündigungen und alle anderen Beendigungstatbestände (zur Richtlinie 2000/78/EG bezogen auf Kündigungen: vgl. etwa EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions]; 14. März 2017 - C-188/15 - [Bougnaoui und ADDH]; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 36 f.; vgl. im Übrigen etwa BAG 20. Februar 2019 - 2 AZR 746/14 - Rn. 12, BAGE 166, 1; 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 26; 6. April 2011 - 7 AZR 524/09 - Rn. 14) .

    Dies gilt für Kündigungen unbeschadet der Sonderregelung des § 2 Abs. 4 AGG (vgl. BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - aaO) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festgestellt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 33 mwN, BAGE 169, 267; vgl. im Einzelnen Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 168 Rn. 8 und § 173 Rn. 36 ff.) .
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Das ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung "offensichtlich" bzw. "offenkundig" ist (vgl. BVerwG 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 - Rn. 25, BVerwGE 143, 325; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 25; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 17, BAGE 125, 345; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
    Ist dies nicht der Fall, kann weder die Schwerbehinderung noch die Gleichstellung "Bestandteil eines Motivbündels" gewesen sein, das die Entscheidung des Arbeitgebers (mit)beeinflusst hat (zum Motivbündel vgl. BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 22) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2021 - 6 Sa 29/19

    Entschädigung - Schwerbehinderung - Kündigung - Indizwirkung

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Die Klägerin hat auch Tatsachen benannt, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung, die sie mit nicht unter 6.000,00 Euro bestimmt hat, angegeben (vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21  - Rn. 23 ) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28 f. mwN; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20 mwN, BAGE 175, 228) .

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 31; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28, jeweils mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 32; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 29, jeweils mwN) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 33; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30, jeweils mwN) .

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 437/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG (zum Ganzen bspw. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 23) .

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., zB BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 26 mwN) .

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 29; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20 mwN, BAGE 175, 228) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 438/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG (zum Ganzen bspw. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 23) .

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., zB BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 26 mwN) .

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 29; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20 mwN, BAGE 175, 228) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 439/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG (zum Ganzen bspw. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 23) .

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., zB BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 26 mwN) .

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 27; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 23 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 29; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20 mwN, BAGE 175, 228) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30; 25. November 2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 21, BAGE 175, 228; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 mwN, BAGE 172, 78) .

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

    Der Kläger durfte die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (st. Rspr., vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 16 f. mwN) .

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (st. Rspr., vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 26 mwN) .

    (1) Bei schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen begründet der Verstoß des Arbeitgebers gegen Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung iSv. § 22 AGG (st. Rspr., vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    Zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund bzw. zwischen der Benachteiligung und der Schwerbehinderung muss demnach ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21  - Rn. 23 ff.) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28 f.; 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20 mwN, BAGE 175, 228) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2024 - 10 Sa 853/23

    Diskriminierung von Schwerbehinderten - Stellenausschreibung - Vermutung einer

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (st. Rspr., z.B. BAG 14. Juni 2023 - 8 AZR 136/22 - Rn. 21; BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 31; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 28, jeweils mwN).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (st. Rspr., z.B. BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 -21; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 29, jeweils mwN).

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (st. Rspr., z.B. BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 33; 2. Juni 2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30, jeweils mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 - 5 Sa 71/22

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten - Kenntnis

    Eine Schwerbehinderung des Klägers war auch nicht "offensichtlich" bzw. "offenkundig" (vgl. BAG 02.06.2022 - 8 AZR 191/21 - Rn. 30 mwN), weil er fünf Tage, vom 13. bis 17. März 2017, stationär im Krankenhaus behandelt wurde.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

  • ArbG Paderborn, 24.04.2023 - 2 Ca 968/22

    Entschädigung, Schadensersatz, Kausalität, Entfernung einer Abmahnung und eines

  • ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 Ca 5765/22

    Döschner-Schülke ./. WDR

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